Association des banquiers privés suisses
Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers
Swiss private bankers association

Unsere Mitglieder

In der Schweiz entspricht die Bezeichnung "Privatbankier" einer genauen Definition im Sinne des Bankengesetzes: Es handelt sich um Banken in der Rechtsform von Einzelfirmen, Kollektiv und Kommanditgesellschaften. Die spezifische Stellung der Privatbankiers ist durch die Präsenz in ihren Rängen von einem oder mehreren unbeschränkt für ihre Bank haftbaren Teilhaber gerechtfertigt.

Diese Bezeichnung unterscheidet sich vom breiter angewendeten Begriff "Privatbank", mit dem heute üblicherweise Banken bezeichnet werden, die hauptsächlich unter der Form von Aktiengesellschaften organisiert sind, und deren Haupttätigkeit die Vermögensverwaltung - auch "Private Banking" genannt darstellt.

 

Um die Verwässerung und den anspruchsverletzenden Gebrauch des Begriffs "Privatbankier" durch Personen oder Unternehmen, die nicht den gesetzlichen Bedingungen entsprechen, zu vermeiden, hat die Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers (VSPB) 1997 die Kollektivmarke "Privatbankier" (in der Einzahl und Mehrzahl, in verschiedenen Sprachen) beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt.

 

Die VSPB besitzt so den exklusiven Anspruch auf diese Marke und nur ihre Mitglieder oder andere Banken, die den gesetzlichen Kriterien entsprechen, sind berechtigt, diese in der Schweiz zu benützen.

 

Die Stärken

Der Begriff "Privatbankier" weckt Vorstellungen wie freies, durch unabhängige Persönlichkeiten geprägtes Unternehmertum, weit zurückreichende Tradition, Diskretion, Weltoffenheit, vor allem aber: Beherrschung der Vermögensverwaltung und des Wertschriftengeschäftes. Es ist nicht leicht, diese facettenreiche Gruppe von Individualisten zu charakterisieren, sind die Privatbankiers doch gleichzeitig konservativ und fortschrittlich, traditionsbewusst und unkonventionell.

 

Die von den Privatbankiers benützten Gesellschaftsformen haben ein Zeichen gemeinsam: das &. Dieses Symbol unterstreicht die unbeschränkte Haftung des Privatbankiers, seinen totalen Einsatz für seine Sache, bei der die Kunden mit ihren Interessen im Zentrum stehen.

 

Die Rechtsform der Personengesellschaft ist den Privatbankiers, deren erste Berufung die internationale Vermögensverwaltung und das Wertschriftengeschäft sind, ganz genau angepasst. Sie haben ihren Ruf auf diesem Gebiet der Qualität ihrer Leistungen, ihrem Anpassungsvermögen und ihrem Innovationssinn sowie ihrer Unabhängigkeit zu verdanken.

 

Sie wehren sich deshalb gegen die allgemeine Tendenz, die zur Vereinheitlichung, zur Anonymität und zur Bürokratisierung führt. Ein grundsätzlicher Punkt wird den Privatbankier immer von Unternehmen unterscheiden, die eine "Private Banking"-Tätigkeit ausüben. Der Privatbankier ist gleichzeitig Bankfachmann & Unternehmer. Der Privatbankier setzt sich total für sein Unternehmen ein, für das er mit seinem gesamten persönlichen & geschäftlichen Vermögen haftet.

 

Die Privatbankiers sind überzeugt, dass sie weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden, weil sie echte Fachleute sind und ihr Geschäft beherrschen.

Der Privatbankier

"Der Privatbankier ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung seines Gesamtvermögens und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte betreibt."
 
Alfred E. Sarasin (Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung 1965-1986)

Unsere Werte

Tradition Kontinuität in der Unternehmensführung und Stabilität in der Kundenbeziehung Flexibilität in der Geschäftsführung und Indivualität in der Dienstleistung Diskretion