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Ansprache von Dr. Konrad Hummler, Präsident der VSPB

11. Juni 2010 - 75. Mitgliederversammlung der VSPB in Lausanne

 

Es gilt das gesprochene Wort.

Vermutlich werde ich einige unter Ihnen heute enttäuschen. Nämlich jene, welche markige Worte und  Bekenntnisse über meine politischen Überzeugungen von mir erwarten. Ich könnte sie Ihnen schon geben – als Privatperson. Aber als Präsident einer Vereinigung von Berufskollegen halte ich mich zurück. Dies aus grundsätzlichen Erwägungen. Ich finde es nämlich verheerend, dass in unserem Land und namentlich bei seinen bisher staatstragenden Kräften die politische Überzeugungsarbeit mehr und mehr den Verbänden überlassen wird. Die Delegation des Kerngeschäfts an Dritte ist, und dies nicht nur im politischen Bereich, ein Zeichen des Niedergangs. In der Schweiz könnte keine einzige Volksabstimmung mehr ohne den massiven Support durch die Spitzenverbände bewältigt werden. Die beiden staatstragenden Parteien haben, verwöhnt durch den verlässlichen Fluss an finanziellen Mitteln, keine Mitgliederbasis mehr, die für ein Anliegen politisch und finanziell mobilisierbar wäre. Wenn man mobilisieren wollte, müsste man erkennbare Überzeugungen haben. Wenn man aber gar nicht muss, weil man laufend erhält, dann überlässt man das Geschäft mit Überzeugungen eben anderen und beschränkt sich darauf, das gegenüber Überzeugungen weitgehend immune gouvernementale Tagesgeschäft zu begleiten. Was Wunder, dass die staatstragenden Kräfte auf diese Weise laufend an Wählerstimmen verlieren! – Ich möchte mich nicht in diese unselige helvetische Prozesskette einreihen und beschränke mich deshalb in dieser Präsidialadresse auf das, was Verbände wirklich sollen: die Vor- und Nachteile unterschiedlicher institutioneller Gegebenheiten kommentieren und gegebenenfalls die auf das Gedeihen des Berufsstands bezogenen Präferenzen bekanntgeben, d.h. Erklären anstatt Überzeugen.

So erachten wir es nicht als unsere Aufgabe, zum „Too Big To Fail“-Problem Ratschläge zu erteilen. Es ist im wesentlichen eine politische Frage, also eine Überzeugungsfrage, zu welcher Art von Lösungen man neigt. Ganz offensichtlich gibt es zwei unterschiedliche Denkschulen. Die eine, dem technokratischen Machbarkeitsdenken zuzuordnende Richtung möchte das regulatorische Gebäude so perfektionieren, dass Systemunfälle – das Fallieren – als schiere Möglichkeit künftig praktisch ausgeschlossen werden könnten. Und, um Extremrisiken, denen sich auch die Standfestesten unter den Technokraten nicht entziehen können (British Petroleum liefert zu diesem Thema bekanntlich derzeit empirische Evidenz), trotz aller Systemperfektionierung vorzubeugen, wird ein globaler Sicherungsfonds in Milliardenhöhe unter Obhut des IMF vorgeschlagen. Die andere Denkschule möchte just die Möglichkeit des Fallierens wieder einführen und die Auswirkungen eines solchen Ereignisses auf das Gesamtsystem einschränken. Es liegt auf der Hand, dass der damit verbundene Wegfall der impliziten (und mithin kostenlosen) Garantie durch Domizilstaaten gegenüber ihren „Too Big To Fail“-Konglomeraten namhafte Veränderungen bei den Finanzierungsbedingungen nach sich ziehen wird. Dass dem Ansinnen Widerstand erwächst, ist deshalb verständlich und vorprogrammiert. Aber wie gesagt: Es ist primär eine Frage der politischen Überzeugungen, ob es richtig sei, wenn ein grösseres oder kleineres Kollektiv spezifische Unternehmungen oder Unternehmungsgruppen durch Risikoübernahme subventioniert. Als Privatbankiers mit unbeschränkter und persönlicher Haftung (was die Möglichkeit des Fallierens explizit ins Geschäftsmodell einschliesst) weisen wir lediglich darauf hin, dass das Obsiegen der einen oder der anderen Denkschule wettbewerbsrelevante Auswirkungen auf unsere Unternehmungen haben wird. Wir sind eine Bankengruppe, welche das System noch nie wirklich gefährdet hat und qua Grösse auch kaum je gefährden wird. Deshalb werden wir uns gegen zusätzliche regulatorische Auflagen mit aller Kraft zur Wehr setzen und dazu auch jene politischen Kräfte suchen, die zu Überzeugungen noch fähig sind. Ein regulatorisches „Level Playing Field“ mit jenen vom System bevorzugten, zu Fehlern und Verstössen neigenden Konkurrenten, davon haben wir offen gesprochen ziemlich genug.

Als Vereinigung der Schweizerischen Privatbankiers haben wir uns auch nicht zur Ratifizierung des Staatsvertrags zwischen den Vereinigten Staaten und der Schweiz in Sachen Kundendaten der UBS AG geäussert. Auch hier orten wir primär eine eminent politische Fragestellung, die nach Überzeugungen ruft. Wenn nicht einmal eine zweitbeste, sondern höchstens noch eine zweitschlechteste Lösung sichtbar ist, dann ist es Angelegenheit der dazu berufenen Politiker, ob sie der Einhaltung von Prinzipien und damit der Berechenbarkeit oder dem Folgen einer gewissen und angeblich unausweichlichen Staatsräson den Vorzug geben wollen. Wesentlich für uns ist das Künftige: Wird es unser Land schaffen, die rechtlichen Rahmenbedingungen wieder so zu stabilisieren, dass unsere Kunden und wir als deren Berater Gewissheit haben, wo der Schutz des privaten Eigentums greift und wo er sein legitimes Ende haben muss?

Das Übergreifen ausländischer Rechtsauffassungen auf das schweizerische Territorium ganz allgemein und die Gefahr eines durch missliche Geschäftspraktiken Einzelner herbeigeführten Einknickens der schweizerischen Hoheitlichkeit im Einzelfall ist für uns in hohem Masse geschäftsrelevant. Der Einzelfall pflegt in der Regel zum Präjudiz für die Korrekteren zu werden. Doch wichtiger: Wir müssen wissen, was in unserem Land rechtens ist und gewiss sein, dass uns diese schweizerische Rechtsauffassung im Ausland nicht vor unlösbare Probleme stellt. Aus diesem Grunde stehen wir hinter der Initiative der Schweizerischen Bankiervereinigung und des Bundesrates zur Evaluierung neuer fiskalischer Lösungen mit einzelnen Ländern der Europäischen Union. Die weit über den Rahmen von OECD 26 hinausgehende Idee einer Abgeltungssteuer ist als proaktive Massnahme zur Herbeiführung eines Zustands von Rechtssicherheit und gleichgerichteter Interessen zu verstehen. Eines Zustands also, der sowohl dem berechtigten Bedürfnis nach grenzüberschreitender Vermögensverwahrung und der damit verbundenen finanziellen Privatheit einerseits, als auch berechtigten fiskalischen Ansprüchen von Domizilländern und dem schweizerischen Interesse für einen legalen Rechtsrahmen aller geschäftlichen Verrichtungen nachkommt. Ein zugegebenermassen hohes Ziel, das von vielen, nicht immer wirklich berufenen Stimmen schon oft als Totgeburt bezeichnet worden ist. Es öffnet aber immerhin die Möglichkeit, das Prinzip der finanziellen Privatheit zu retten und weiterzuentwickeln, ohne dabei vom Gewicht des fiskalischen Mühsteins laufend abgewürgt zu werden.

Ob der Entscheid zugunsten des Prinzips der finanziellen Privatheit oder dagegen lautet – das hinwiederum ist ein durch und durch politischer Entscheid, den wir als Privatbankiervereinigung der Politik nicht abnehmen können. Unsere Aufgabe ist es lediglich, darauf hinzuweisen, dass unser Geschäft unter der Rahmenbedingung eines langsam erodierenden schweizerischen Rechtsbestands, der uns immer näher an eine Kriminalisierung im Ausland rückt, ausserordentlich erschwert und mit der Zeit verunmöglicht wird. Die schleichende Erosion der Rechtsordnung und Rechtssicherheit bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer nur noch verbalen, aber immer leerer werdenden Hülse, einer blossen Illusion: das ist die für uns schlimmste Variante. Da ist Rechtssicherheit eindeutig vorzuziehen, auch wenn sie der einen oder anderen persönlichen politischen Überzeugung von Privatbankiers, so sie eine solche haben, gegebenenfalls zuwiderlaufen würde. Damit Sie mich richtig verstehen: Es wird hier nicht das „Ende des Bankgeheimnisses“ propagiert, im Gegenteil. Wenn denn aber zu wählen wäre zwischen einem langwährenden Zustand eines rechstaatlichen Dahinsiechens mit laufend neuen Daten-CDs und allen möglichen Erpressungsmanövern und Kriminalisierungsversuchen einerseits und einem teuer verkauften, mit langen Übergangsfristen versehenen Paradigmawechsel andrerseits, dann wäre letzterer zu bevorzugen, da er Eindeutigkeit schaffen würde und uns unanfechtbare Geschäftspraktiken ermöglichte.

Wir leben in einer Zeit, in der rechtliche Eindeutigkeit unter dem Titel von Notstand, angeblich notwendiger „Rettung“ und „Hilfe“ – wem auch immer dann diese Hilfe auch wirklich zukommt – mit wenigen Handbewegungen beiseitegeschoben, verletzt, ausgehöhlt, lächerlich gemacht wird. Die Schweiz musste die Verletzung völkerrechtlicher Eindeutigkeit anlässlich des letztjährigen G20-Gipfels mit der erzwungenen Neuverhandlung von gültigen Doppelbesteuerungsabkommen am eigenen Leibe schmerzlich erfahren. Mittlerweile hat das Übel die Urheber jenes Rechtsbruchs selber ereilt, indem sie offen gegen den einst als heiliges Prinzip erklärten Vertrag von Maastricht verstossen und mit diesem Manöver den Bestand ihrer Währung mehr gefährden, als es die Schuldenstände eines einzelnen Mitgliedlandes je gekonnt hätten. Der Internationale Währungsfonds seinerseits wird zur Finanzierung von Staatsdefiziten missbraucht, obschon genau das, ebenso heilig wie der Maastricht-Vertrag, im Gross- wie Kleingeschriebenen seines Statuts just ausgeschlossen worden war. Die Mandate und der gesetzlich gegebene Auftrag von Staat und angegliederten Institutionen wird bis aufs äusserste ausgereizt und strapaziert, das alles ohne Not durch Kriegszeiten oder andere externe Schocks. Die westliche Welt hat sich endogen an den eigenen Abgrund manövriert. Wenn wir uns hier und heute, bescheiden als Vereinigung der nicht gewichtigsten Banken dieses Landes, mit spezifischen politischen Überzeugungen und Rezepten zwar zurückhalten, dann wollen wir an dieser Stelle eines dennoch klar und hörbar aussprechen: die Rechtsstaatlichkeit, der Schutz des Individuums und seines Eigentums vor den Interessen des Kollektivs, die Voraussehbarkeit des staatlichen (und überstaatlichen!) Handelns – das sind Grundsätze und Überzeugungen, die jenseits spezifischer parteipolitischer Anliegen umfassende Gültigkeit haben. Auf ihnen ist unser Wohlstand gewachsen.

Wenn heute unsere Vereinigung ihr 75-jähriges Jubiläum feiern kann, dann tut sie dies genau aus diesem Hintergrund: Dass es unserem Land besser als vielen anderen Nationen auch in schwierigen Zeiten gelungen ist, die grundlegenden Prinzipien einzuhalten. Dafür sind wir unserem Land und seinem Souverain, dem Volk, sehr dankbar. Gleichzeitig gilt der Wahrung von Grundsätzen heute aber auch unsere grösste Sorge. Wenn es einen, unser ganzes Land einigenden Auftrag gibt, dann diesen: gegen alle Anmassungen der Macht die Fahne des „Rule of Law“ aufrecht zu halten.
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