Welche Vorkehrungen werden von den Schweizer Banken im Rahmen der Terrorismusbekämpfung getroffen?
Zunächst muss betont werden, dass das Berufsgeheimnis des Bankiers weder Terroristen noch andere Kriminelle schützt oder je geschützt hat. In der Tat wird das Bankgeheimnis im Rahmen von Strafuntersuchungen, vor allem bei terroristischen Machenschaften, immer wieder aufgehoben. Auf Gesuch hin gewährt die Schweiz in Strafsachen anderen Staaten effizient und schnell Rechtshilfe. Zu erwähnen ist etwa, dass die amerikanischen Behörden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden und Banken würdigten. Das Geldwäschereigesetz zwingt die Schweizer Banken ausserdem bei begründetem Verdacht, suspekte Transaktionen den zuständigen Behörden zu melden. Schliesslich gelten für die Schweizer Banken strenge Regeln betreffend Identifikation des Inhabers und des wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos. Auch sie sind ein wirksames Instrument gegen die Finanzierung von Terrorismus.