logo
  • Home
  • Senden
  • Drucken
  • Kontakt
  • English
  • Français
  • Deutsch
Ok
  • Über uns
  • Mitglieder
  • Media
  • Links
  • Netz
Home›FAQs›Gesetzgebung
  • Wussten Sie, …
  • Privatbankiers
  • Konto
  • Bankgeheimnis
  • Gesetzgebung
  • Terrorismus-bekämpfung
  • Europäische Union

Wie werden die schweizerischen Privatbankiers beaufsichtigt?


Die schweizerischen Privatbankiers unterliegen denselben Aufsichtsregeln und denselben Anforderungen an die Eigenmittel wie alle übrigen Banken in der Schweiz. Ihre Tätigkeit wird somit gleich zweifach kontrolliert: von der Eidgenössischen Bankenkommission und dem externen Revisor. Nach dem Bankengesetz sind Privatbankiers, die sich nicht öffentlich zur Annahme fremder Gelder empfehlen, nicht zur Veröffentlichung ihrer Jahresergebnisse verpflichtet.

Gesetzgebung

 

Welches sind die wichtigsten Elemente der schweizerischen Finanzgesetzgebung?

 
Bezüglich Vorschriften im Finanzbereich lassen sich in der Schweiz drei verschiedene Niveaus unterscheiden:

  • Mehrere Bundesgesetze setzen der Tätigkeit der Banken und anderen Wertschriftenhändlern einen Rahmen (Bankengesetz, Börsengesetz, Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen, Geldwäschereigesetz).
  • Die Eidgenössische Bankenkommission als Aufsichtsbehörde hat Rundschreiben verfasst, welche die Grundsätze der oben genannten Bundesgesetze im Detail regeln.
  • Im Bereich der Selbstregulierung und unter der Ägide der Schweizerischen Bankiervereinigung haben die Banken eine Sorgfaltspflichtvereinbarung unterzeichnet, die strenge Anforderungen an die Identifikation des Kontoinhabers und des wirtschaftlich Berechtigten stellen. Die Schweizerische Bankiervereinigung hat auch Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge sowie Verhaltensregeln für Effektenhändler erlassen.

 
 
Ist die Schweiz ein «Offshore Center»?

 
Auf der Grundlage ziemlich undurchsichtiger Kriterien erachtete es der Internationale Währungsfonds (IWF) für nötig, die Schweiz auf die Liste der Finanzplätze zu setzen, die als sogenannte «Offshore Centers» betrachtet werden. Zu Recht haben die Schweizerische Nationalbank und die Eidgenössische Bankenkommission dieser Diskreditierung des Finanzplatzes Schweiz offiziell widersprochen. Beide Behörden haben festgehalten, dass die schweizerischen Aufsichtsinstanzen den internationalen Standards entsprechen, dass in der Schweiz Finanzinstitute ohne physische Präsenz keiner Geschäftstätigkeit nachgehen können und dass die Aufsichtsorgane unbeschränkten Zugang zu den Bankinformationen haben. Wird – wie dies der IWF tut – das Volumen der von Nichtansässigen durchgeführten Finanztransaktionen als Kriterium herangezogen, müssten auch andere grosse internationale Finanzplätze wie New York oder London auf dieser Liste von «Offshore Centers» stehen.

  • Mehr...Mehr...

    Regulierung und Finanzplatz :

    Von der Theorie zur Praxis
© 2008 Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers
8 rue Bovy-Lysberg, CH-1211 Genf 11
Tel. +41 (0) 22 807 08 04
Fax +41 (0) 22 320 12 89
Kontakt  |  Legal  |  Feedback  |  Sitemap  |  FAQs  |  Karriere