In der Geschichte tauchen immer wieder Namen von Persönlichkeiten und Familien auf, die berühmte Vorläufer der heutigen Privatbankiers waren. Einer dieser Vorgänger, Cosimo de Medici, eröffnete im 15. Jahrhundert anlässlich des Basler Konzils einen der ersten Bankläden.
Mit der Reformation und mit dem Calvinismus fanden im 16. Jahrhundert Religionsflüchtlinge von ganz Europa, hauptsächlich aber aus Frankreich und Italien, Zuflucht in Genf. Darunter befanden sich auch einige Bankiers, die dort begannen, ihre Talente zu entwickeln.
Im 18. Jahrhundert erlangte der Genfer Privatbankier Jacques Necker besonderen Ruhm, weil er von Louis XVI zum königlichen Finanzdirektor ernannt wurde. Noch heute können zahlreiche Privatbankiers die Ursprünge ihres Hauses bis ins 18. Jahrhundert zurückverfolgen.
Zu jenen Zeiten handelten sie als Universalbankiers, die ihren Kunden die gewünschten Kredite vermittelten. Mit der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fiel es ihnen jedoch immer schwerer, den wachsenden Finanzbedarf zu decken. So entstanden auf Veranlassung von Privatbankiers die ersten Kreditinstitute in Form von Aktiengesellschaften.
Mit zunehmender Verbreitung dieser Banken nahm die Zahl der Privatbankiers ab. Gleichzeitig stieg aber die Grösse der schweizerischen Privatbankiers gegen Ende des 20. Jahrhunderts erheblich, als manche ihre Geschäftstätigkeit auf den internationalen Finanzmärkten ausbauten.
Der Privatbankier ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte betreibt.
In der Schweiz ist der Begriff «Privatbankier» durch eine Kollektivmarke geschützt, die im Namen der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt ist. Der Gebrauch dieser Marke ist den Mitgliedern dieser Vereinigung sowie anderen Banken vorbehalten, die als Einzelfirma bzw. Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft organisiert sind.
Der Begriff «Privatbank» ist weiter gefasst. Er kann auch für Banken verwendet werden, die unter der Form von Aktiengesellschaften organisiert sind, vor allem wenn sie von einer wichtigen Aktionärsgruppe kontrolliert werden und in der Verwaltung von Privatvermögen tätig sind. Gewisse Banken haben die Bezeichnung «Privatbank» sogar in ihre Firmenbezeichnung aufgenommen.
«Private Banking» schliesslich bezieht sich nicht auf eine bestimmte Art von Bankinstitut, sondern bezeichnet die Banktätigkeit im Dienste einer Privatkundschaft, die für ihr Vermögen eine professionelle Verwaltung wünscht. Das Private Banking umfasst auch eine Reihe von Dienstleistungen, die über die reine Vermögensverwaltung hinausgehen. Dazu gehören sehr individuelle Leistungen, bei denen das Schwergewicht auf Effizienz, Know-how, persönlichem Kontakt und Dienstleistungsqualität liegt.