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Konto

Welches ist die Mindestgrösse eines Kontos bei einem Privatbankier?

 
Auf diese oft gestellte Frage kann nicht mit einer Zahl geantwortet werden. Es entspricht nämlich nicht den Gepflogenheiten der Privatbankiers, ihre Kunden in vorgegebene Kategorien einzuteilen.
 
Bei einem Privatbankier ist jeder Kunde vor allem ein Individuum, dessen Interessen möglichst gut zu vertreten sind.
 
Auf dem Gebiet der Vermögensverwaltung ist oft von Risikoverteilung die Rede. Mit zunehmender Volatilität der Finanzmärkte hat dieses Kriterium an Bedeutung gewonnen. Und danach bemisst sich auch die Grösse eines Vermögens, die für eine professionelle und wirtschaftliche Verwaltung erforderlich ist.
 
Deshalb empfehlen die meisten Privatbankiers ihren Kunden, die nicht mindestens einige hunderttausend Franken dauerhaft anlegen können, in kollektiv verwaltete Anlagefonds zu investieren. Diese Fonds garantieren ihren Anteilseignern eine professionelle Verwaltung und ermöglichen die Wahl eines bestimmten Anlageprofils.
 
Die meisten Mitglieder der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers haben eine Reihe von Anlagefonds auf den Markt gebracht, deren Verwaltung und Verkauf von ihnen besorgt wird.
 
Aber ab einem bestimmten Betrag, der auch deutlich unter einer Million Franken liegen kann (und vom individuellen Kundenprofil sowie den persönlichen Ansprüchen abhängt), hat der Privatbankier die Möglichkeit, die Risiken auf eine genügende Zahl von Anlagen zu verteilen und so eine massgeschneiderte und professionelle Verwaltung zu bieten.
 
 

Wie behandeln die schweizerischen Privatbankiers nachrichtenlose Konten?

 
Die Schweizerische Bankiervereinigung hat dazu eine Richtlinie erlassen. Darin ist zunächst vorgesehen, dass die Banken Präventivmassnahmen treffen müssen, um zu verhindern, dass Vermögenswerte nachrichtenlos werden. Kann der Kundenkontakt nach 10 Jahren trotz aller Anstrengungen der Bank nicht wieder hergestellt werden, muss die Bank die betroffenen Vermögenswerte des Kunden zentral behandeln und konservativ verwalten. Dabei kann sie die üblichen Gebühren und Kosten belasten. Die Bank muss nachrichtenlose Vermögen einer zentralen Anlaufstelle melden, deren Verantwortliche demselben Berufsgeheimnis unterliegen wie der Bankier. Erhält diese Stelle beweiskräftige Hinweise, kann sie Nachforschungen anstellen, um den Kunden oder seine Berechtigten ausfindig zu machen.

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Tel. +41 (0) 22 807 08 04
Fax +41 (0) 22 320 12 89
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